In würdiger Form Abschied nehmen

 

 

 

 

Wir realisieren für Sie die unterschiedlichsten Bestattungsformen wie Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Baumbestattung, sowie Urnenbestattungen. Im Vordergrund sollte bei der Wahl der Bestattungsform stets der Wille des Verstorbenen stehen.

Um etwas passendes zu finden, stehen wir ihenen gerne beratend in persönlichen Gespräch zur Seite. 

 

 

Erdbestattung

Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einem pflegefreien Grab oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.

  • Pflegefreie Grabstätte: Zuteilung des Grabes, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist
  • Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich

 

Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.

 

 

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben. Als Beisetzungsstätten werden pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgräber, Baumgrabstätten sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten.

 

 

Hinweis: Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden. 

 

 

Seebestattung

Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt. Die Hinterbliebenen erhalten ein Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung auch beiwohnen.

 

 

 

 

 

 

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